Zwischenbilanz und Ausblick
2005 wurden in der Schweiz der Führerausweis auf Probe und die Zweiphasenausbildung eingeführt. Die für die Aufsicht verantwortlichen Kantone bauten ein System zur Qualitätssicherung auf. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erteilte der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) den Auftrag, die Wirkung der Massnahmen zu evaluieren.
Ab 1.1.2021 können Jugendliche den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren erwerben. Das hat der Bundesrat im Dezember 2018 entschieden. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen für das Mindestalter beim Lehrfahrausweis Kategorie B oder BE wird dazu eine Evaluation vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden veröffentlicht und beim Bundesrat wird zum weiteren Vorgehen ein entsprechender Antrag gestellt werden.