nasse Fahrbahn, Fahrsscherheitstraining

Qualitätssicherung

Für die Überwachung des Vollzugs der gesetzlichen Vorschriften sind die Kantone verantwortlich. Diese haben sie der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) übertragen. Dazu gehören insbesondere die Beaufsichtigung der Durchführung von Weiterausbildungskursen, der sozialpädagogische Eignungstest für angehende WAB-Moderatorinnen und WAB-Moderatoren, die Prüfungsaufsicht sowie die Überwachung von Kursveranstaltern und Ausbildungsstätten.

Die Standards der Audits werden von der Kommission Qualitätssicherung (KQS) festgelegt. Die KQS kann auch aus besonderem Anlass bzw. auf Hinweis von Dritten ein Audit veranlassen.

Die Audits werden von QS-Expertinnen und -Experten durchgeführt, die eigens für diese Aufgabe ausgebildet werden. Sie haben jederzeit freien Zutritt zu den Kursen. Bei nicht erfolgreichen Audits wird ein kostenpflichtiges Nachaudit durchgeführt.

Ist auf Grund der Audits erwiesen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Kursveranstalter nicht mehr gegeben sind, spricht die KQS den Widerruf der Anerkennung aus.

Die Bearbeitung einer allfälligen Beschwerde unterliegt dem Rekursverfahren der Standortkantone.