Ausbildung zum Moderator/zur Moderatorin
Anmeldeverfahren
Wer sich für die WAB-Moderatoren Ausbildung interessiert, meldet sich mit einem Mail via spet@asa.ch zum SPET an. Bevor beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons das Gesuch um Zulassung zur Ausbildung als WAB-Moderator eingereicht werden kann, müssen die Nachweise über Vorkenntnisse erbracht oder die entsprechenden Vormodule absolviert werden. Das Merkblatt und ein Gesuch um Zulassung können herunter geladen werden. Die Zulassungsbehörde prüft das Gesuch und erteilt die Bewilligung.
Ausbildung für WAB-Moderatoren (Hauptmodul)
Die Inhalte der 7-tägigen Ausbildung für WAB-Moderatoren (Hauptmodul) sind in den Weisungen dargestellt. Detaillierte Lehrpläne sind bei den Ausbildungsstätten erhältlich.
Gleichwertigkeitsbeurteilung Moderatoren
Die Geschäftsstelle der asa erhält vermehrt Anfragen von Personen, die sich für die erwähnte Ausbildung interessieren, jedoch weder über einen Abschluss Fahrlehrer, Verkehrsexperte noch als Verkehrsinstruktor verfügen. Es braucht also eine Grundlage für die Beurteilung der Gleichwertigkeit. Hierzu hat die KQS (Kommission Qualitätssicherung) nun die Voraussetzungen für die Zulassung zur WAB-Moderatoren-Ausbildung zusammengetragen.
Kompetenznachweis
Im Anschluss an die Ausbildung müssen als Voraussetzung für das Erlangen des Kompetenzausweises eine schriftliche und eine praktische Prüfung bestanden werden. Der Wohnsitzkanton erteilt eine auf drei Jahre befristete Bewilligung. Mit dem Nachweis praktischer Tätigkeit und dem Besuch von Weiterbildungskursen für Moderatoren kann die Bewilligung verlängert werden.
Weiterbildung für Moderatoren
Diese Weiterbildungskurse für Moderatoren sind bewilligt. Die Liste wird laufend aktualisiert.