Fahrsicherheitstraining

Alle Basisinformationen im Überblick

Dieses Kapitel soll Ihnen einen raschen Zugriff auf grundlegende Informationen ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen

Weisungen betreffend die Zweiphasenausbildung, gültig ab 31.1.2024
Weisungen betreffend den Führerausweis auf Probe, gültig ab 1.1.2020

VZV
SVG


Anerkennung als Weiterbildungsstätte

Die Anerkennung als Kursveranstalter wird durch die Geschäftsstelle der asa koordiniert. Gesuche können via 2phasen@asa.ch eingereicht werden. In welcher Form das Gesuch einzureichen ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie das Verfahren abläuft, beschreiben das Merkblatt sowie das Antragsformular.

Merkblatt
Antragsformular

Es werden jeweils nur vollständige Anträge bearbeitet.

Anforderungen

Die Anforderungen an Weiterbildungsstätten werden in den Richtlinien Obligatorische Weiterbildung im Detail dargestellt. Es müssen in jedem Fall folgende Kriterien erfüllt sein:

  • einwandfreie Führung der Weiterbildungsstätte
  • fachlich und methodisch kompetente Lehrkräfte
  • geeignete Infrastruktur für die Durchführung von Kursen für Erwachsene (auch wenn die Kurse bei Dritten durchgeführt werden)
  • Weiterbildungsprogramm mit dem gesamten Kursangebot der Weiterbildungsstätte
  • Anwendung eines Qualitätssicherungssystems
  • Unterzeichnung der SARI Verpflichtungserklärung für Kursorganisationen

Richtlinien Obligatorische Weiterbildung

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa nimmt im Auftrag der Kantone und des Bundes in fünf Bereichen Aufsichtsfunktionen und Aufgaben der Qualitätssicherung wahr: Zweiphasenausbildung, Weiterbildung der Moderatoren, Weiterbildung der Chauffeure, Gefahrguttransport und Weiterbildung der Fahrlehrer. Die Koordination erfolgt durch die Kommission Qualitätssicherung KQS. Damit in den fünf Bereichen inhaltlich spezifische aber formal gleiche Qualitätsmassstäbe gelten, wurden die zu verschiedenen Zeiten erarbeiteten Ausführungsrichtlinien aufeinander abgestimmt und in einem Dokument zusammengefasst.

Richtlinien Obligatorische Weiterbildung


Qualitätssicherungssysteme

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Kursveranstalter nachweisen, dass in ihrem Betrieb ein gültiges und zertifiziertes Qualitätssicherungssystem im Einsatz ist und regelmässig rezertifiziert wird. Die Zertifizierung/Re-Zertifizierung erfolgt in der Regel über die bekannten QS-Systeme (ISO 9001, eduQua, asaQSS KVA).

Zertifizierung eigenes Qualitätssicherungssystems

Als eigenes QS gelten alle eigenen Qualitätssicherungssysteme oder Zertifizierungen durch ein anderes Label als ISO 9001, eduQua. Die Zertifizierung sowie die Re-Zertifizierung des eigenen QS-Systems erfolgt durch die asa und ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der QS-Prüfung zusätzliche Unterlagen eingefordert werden können.

Wegleitung asaQSS

Kostenübersicht

Verfahren zur Prüfung des Gesuchs

Nach dem Empfang des Gesuchs wird eine Eingangsbestätigung versandt. Ist das Gesuch vollständig und einwandfrei, erfolgt die inhaltliche Prüfung der Unterlagen. Es werden jeweils nur vollständige Anträge bearbeitet. Weitere Informationen zum Ablauf, den Kosten sowie die Dauer können Sie unserem Merkblatt Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten entnehmen.


Formulare

Nachfolgend finden Sie im Überblick – und zum Download – sämtliche Formulare und ergänzende Unterlagen.

Themenkatalog Moderatorenweiterbildung