Häufig gestellte Fragen von Kursveranstaltern Weiterbildung Moderatoren
Ausbildungsstätten für Moderatoren der zweiten Ausbildungsphase
Wer bildet die Moderatoren aus?
Ausbildungsstätten für Moderatoren (vgl. Art. 64f VZV).
Welche Voraussetzungen müssen Ausbildungsstätten für Moderatoren erfüllen?
- Die Schulleitung muss Gewähr bieten für die einwandfreie Führung der Ausbildungsstätte und die sachkundige Überwachung des Unterrichts.
- Es dürfen nur geeignete Lehrkräfte eingesetzt werden. Weiter muss ein Unterrichtslokal und ein Übungsplatz zur Verfügung stehen.
- Der Lehrplan und der gebotene Lehrstoff müssen die vorgeschriebene Ausbildung (Art. 64c VZV) gewährleisten.
- Die Detailanforderungen werden in den Weisungen geregelt.
Wer darf Moderatoren ausbilden?
Grundsätzlich jedermann, sofern er die Voraussetzungen erfüllt und durch das ASTRA anerkannt worden ist (Art. 64f Abs. 1 VZV).
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
Die Anforderungen für die Anerkennung sind in Art. 64f der Verkehrszulassungsverordnung beschrieben. Im Anschluss an die Besichtigung erstellt die Fachstelle Qualitätssicherung asa einen Bericht zu Handen des ASTRA aus. Die Anerkennung der Ausbildungsstätte wird durch das ASTRA erstellt.
Gilt dieses Vorgehen auch für bereits zugelassene Fahrlehrerberufsschulen?
Ja (Art. 64f Abs. 1 VZV).