Fahrzeug auf Strasse

Moderatorinnen und Moderatoren von Weiterausbildungskursen

Zulassungsbedingungen für die WAB-Moderatoren Ausbildung

Wer Moderatorin oder Moderator für Weiterausbildungskurse (WAB) werden möchte, muss verschiedene Zulassungsbedingungen erfüllen und einen sozialpädagogischen Eignungstest absolvieren. Zur Ausbildung zugelassen wird, wer

  • das 25. Altersjahr vollendet hat;
  • einen Abschluss als Fahrlehrer, Verkehrsexperte, Verkehrsinstruktor oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann;
  • drei Jahre entsprechende Berufserfahrung hat;
  • Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet.