Moderatorinnen und Moderatoren von Weiterausbildungskursen
Zulassungsbedingungen für die WAB-Moderatoren Ausbildung
Wer Moderatorin oder Moderator für Weiterausbildungskurse (WAB) werden möchte, muss verschiedene Zulassungsbedingungen erfüllen und einen sozialpädagogischen Eignungstest absolvieren. Zur Ausbildung zugelassen wird, wer
- das 25. Altersjahr vollendet hat;
- einen Abschluss als Fahrlehrer, Verkehrsexperte, Verkehrsinstruktor oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann;
- drei Jahre entsprechende Berufserfahrung hat;
- Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet.