2phasen, Kurs

Alle Basisinformationen im Überblick

Dieses Kapitel soll Ihnen einen raschen Zugriff auf grundlegende Informationen ermöglichen.


Information WAB-Kurs ab 2020

Die neuen Kurse werden auf folgender Grundlage geprüft und vorerst registriert:
Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Weisungen betreffend die Zweiphasenausbildung, gültig ab 31.1.2024

Nach der Registrierung werden die neuen Kurse auditiert und auf deren Zielerreichung gemäss VZV und Weisung des ASTRA überprüft. Bei positiver Beurteilung werden die neuen Kurstypen der Kursveranstalter anerkannt.

Wir wünschen viel Erfolg mit den neuen WAB Kursen.


Gesetzliche Grundlagen

Weisungen betreffend die Zweiphasenausbildung, des ASTRA vom 31.01.2024
Weisungen betreffend den Führerausweis auf Probe, gültig ab 1.1.2020

VZV
SVG


Richtlinien Obligatorische Weiterbildung

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa nimmt im Auftrag der Kantone und des Bundes in fünf Bereichen Aufsichtsfunktionen und Aufgaben der Qualitätssicherung wahr: Zweiphasenausbildung, Weiterbildung der Moderatoren, Weiterbildung der Chauffeure, Gefahrguttransport und Weiterbildung der Fahrlehrer. Die Koordination erfolgt durch die Kommission Qualitätssicherung KQS. Damit in den fünf Bereichen inhaltlich spezifische aber formal gleiche Qualitätsmassstäbe gelten, wurden die zu verschiedenen Zeiten erarbeiteten Ausführungsrichtlinien aufeinander abgestimmt und in einem Dokument zusammengefasst.

Richtlinien Obligatorische Weiterbildung