Aufgaben der Vollzugsbehörden
Auf Grund der Verkehrszulassungsverordnung Art. 27a – 27g vom 27. Oktober 2004 sind die Kantone für die Aufsicht der Durchführung der Weiterausbildungskurse zuständig. Die Kantone haben diese Aufgabe im Rahmen einer Vereinbarung an die Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter (asa) delegiert.
Mit dem Selbstverständnis einer lernenden Organisation hat die asa seit dem Start der Zweiphasenausbildung im Jahr 2005 die Entwicklungen mitverfolgt, vertiefte Abklärungen vorgenommen und erste Massnahmen zur Verbesserung von Schwachstellen eingeleitet. Diese Erkenntnisse werden hier zusammengefasst, um eine ganzheitliche Beurteilung der Zweiphasenausbildung zu ermöglichen.