Neulenker bei der Weiterbildung

Fragen zur Zweiphasenausbildung

Handlungsbedarf

Besteht ein Handlungsbedarf zur Verminderung des Unfallrisikos von Neulenkenden?
Die Bevölkerung und die von einer staatlichen Tätigkeit direkt Betroffenen fragen zu Recht: Besteht Handlungsbedarf zur Verminderung des Unfallrisikos von Fahrzeuglenkenden in den ersten drei Jahren nach der Führerprüfung? Sind die Massnahmen zur Beeinflussung des Verhaltens aller Neulenkenden berechtigt?

Überdurchschnittliche Unfallbelastung
Die Unfallbelastung junger Erwachsener als Insassen von Personenwagen liegt 2,5 mal über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Das kilometerbereinigte Unfallrisiko junger Männer ist um ein Mehrfaches höher als jenes der Männer von 40 bis 50 Jahren (bfu, 2013). Gemäss bfu stellen in allen empirischen Studien das Anfängerrisiko (niedriger Erfahrungsgrad mangels Routine und fehlender Automatisierung) sowie das Jugendlichkeitsrisiko (Neigung zu riskantem Fahrstil) die Hauptursachengruppen für Unfälle junger Verkehrsteilnehmender dar.

Altersabhängiges Risiko
Das erhöhte Unfallrisiko in den ersten fünf bis zehn Jahren als Fahrzeuglenkende ist in erster Linie auf das Alter und die geringe Erfahrung als Fahrzeuglenkende zurückzuführen. Soll die Zeitspanne mit erhöhtem Unfallrisiko verkürzt werden, ist das Augenmerk nicht nur auf spezifische Risikogruppen zu richten. Es sind Massnahmen erforderlich, die alle Neulenkenden ansprechen.

Lebenslanges Lernen auch im Verkehr
Auch wenn die Führerprüfung die finale Prüfung für Fahrzeuglenkende darstellt, ist damit der Lernprozess noch lange nicht abgeschlossen. Routine und Automatismen werden wie oben dargestellt erst mit den Jahren und entsprechender Fahrpraxis erworben. Auch Fahrzeuglenkende müssen lebenslang lernen, um mit der wachsenden Verkehrsdichte und den fortwährenden technischen, baulichen und rechtlichen Änderungen mitzuhalten.


Pädagogische Massnahmen

Verstärkt die Verknüpfung einer Sanktionsdrohung mit einer Weiterbildung die präventive Wirkung?
Begeht ein Inhaber eines Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, kann ihm der Ausweis entzogen und so die Probezeit um ein Jahr verlängert werden; mit einer zweiten Widerhandlung verfällt der Ausweis (Art. 15a Abs. 3-4 SVG). Die drei Jahre dauernde Wartefrist bis zum definitiven Führerausweis wurde mit pädagogischen Massnahmen verbunden, um die Wirkung der Einflussnahme auf die Neulenkenden zu verstärken.

Unbestritten ist die mit Sanktionsdrohungen verbundene Wartefrist. Sind aber auch die pädagogischen Massnahmen nach wie vor berechtigt?

Die bfu kann in ihrer Evaluation nachweisen, dass die mit einer Sanktionsdrohung verbundene Probephase eine sinnvolle Präventionsmassnahme darstellt. Und obschon sie die Sicherheitseffekte der WAB-Kurse nicht im erhofften Ausmass nachweisen kann, empfiehlt die bfu, die WAB-Kurse zu optimieren. Wie die bfu sind auch die Vollzugsbehörden der Ansicht, dass es beides braucht: Sanktionen und Weiterausbildung. Das kann wie folgt begründet werden:

Erkenntnisse der Pädagogik nutzen
Aus pädagogischer Sicht sind Wiederholungen, Vertiefungen und Auswertungen von Erfahrungen in der Praxis immanente Elemente des Lernens. Diese Erkenntnisse lassen sich auch auf die Fahrausbildung übertragen.

Bereitschaft zur Selbstreflexion anregen
Fahren sollte als soziales Verhalten und nicht einfach als manuelle Tätigkeit betrachtet werden, forderte kürzlich die Verkehrspsychologin Jacqueline Bächli, die seit vielen Jahren in der Diagnostik von auffälligen Verkehrsteilnehmenden tätig ist. Dazu müssen die Fahrzeuglenkenden lernen, ihr Fahrverhalten zu reflektieren und daraus entsprechende Konsequenzen ableiten. Das wird während der Zweiphasenkurse in mehreren Lerneinheiten einzeln und in Gruppen erarbeitet und geübt.

Erste Erfahrungen, aber noch nicht festgefahren
Junge Fahrzeuglenkende haben eine gewisse Fahrpraxis, aber in der Regel noch keine eingefahrenen Verhaltensmuster. Werden die WAB-Kurse möglichst zeitnah zur Führerprüfung besucht, ergeben sich günstige Voraussetzungen, die Neulenkenden zu motivieren, ihr soziales Verhalten im Strassenverkehr gemeinsam mit Mitbetroffenen zu reflektieren und so vom Peergroup-Effekt zu profitieren.

Wissenslücken schliessen
In den WAB-Kursen zeigt sich, dass auch bisher nicht delinquente Neulenkende nicht selten selbst elementare, in der ersten Ausbildungsphase erworbene Kenntnisse nicht mehr korrekt wiedergeben und anwenden können. In den WAB-Kursen besteht die Möglichkeit, darauf einzugehen und unter Umständen Wissenslücken zu schliessen.


Das ganze Bild?

Reichen die bisherigen Erkenntnisse für eine abschliessende Beurteilung?
Reichen die bisherigen Erkenntnisse, um bereits jetzt eine abschliessende Beurteilung der Zweiphasenausbildung vorzunehmen? Es gibt zwei Argumente, diese Frage zu verneinen. 1. Erst seit 2010 gibt es nur noch Neulenkende mit einem Führerausweis auf Probe. Deshalb erlauben lediglich die Daten der Jahre 2010, 2011 und 2012 Rückschlüsse auf das neue System. 2. Die Erhebung der Einstellungen der Neulenkenden erfolgten während der Aufbauphase der Zweiphasenausbildung und wurden deshalb unter dem Einfluss dieser Zusatzausbildung beurteilt, eine tendenziöse Stellungnahme kann nicht ausgeschlossen werden.

Zuverlässige Erkenntnisse sind erst mit Evaluationen über einen längeren Zeitraum zu gewinnen. Die Erhebungen müssen zudem noch verfeinert und teilweise neu definiert werden, zeigt doch der Bericht der bfu Grenzen der Wirkungsanalyse auf. Einerseits werden Datenlücken zugestanden. Die Unfallstatistiken, auf denen die Wirkungsanalyse beruht, unterscheiden zum Beispiel nicht nach einem definitiven Führerausweis bzw. einem Führerausweis auf Probe. Andererseits wird auf Unsicherheiten bei der Modellierung der Auswertung der Unfallstatistik hingewiesen. Mit anderen Worten: Es ist sehr schwierig, die Wirkung der Zweiphasenausbildung von allgemeinen Sicherheitstrends isoliert zu betrachten.

Optimieren statt aufgeben
Die Ergebnisse der Evaluation, die den Absichten des Gesetzgebers in verschiedenen Punkten noch nicht entsprechen, sollten als Impuls zur Optimierung insbesondere der Weiterausbildungskurse und nicht als Signal zum Übungsabbruch interpretiert werden. Diese Arbeiten und die Möglichkeit, weitere Erkenntnisse zum Fahrverhalten und der Beeinflussung von Neulenkenden zu gewinnen, müssten bei einer Überweisung der Motion auf halbem Weg aufgegeben werden.

Ziele, Fragen und Indikatoren überprüfen
Statt auf Grund nicht vollständig erfüllter – und vielleicht zu hoher – Zielsetzungen die obligatorische Weiterausbildung abzubrechen, ist die Alternative zu prüfen, mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen die Ziele künftiger Evaluationen bzw. die Indikatoren und Fragestellungen der Erfolgskontrolle anzupassen.


Qualitätssicherung

Wo bestehen Verbesserungsmöglichkeiten?
Die Zweiphasenausbildung wurde im Auftrag des Bundesamts für Strassen in einem partizipativen Prozess von verschiedenen Akteuren der Fahrausbildung und der Unfallprävention ab 1999 in mehreren Schritten bis 2004 ohne Erfahrungen mit gleichartigen Massnahmen von Grund auf neu aufgebaut. Mit den 2004 erlassenen und immer noch geltenden Rechtsgrundlagen entwickelten private Anbieter Kursangebote, bauten die dafür erforderlichen Infrastrukturen auf und wurden Lehrpersonen für die Vermittlung der Kurse ausgebildet.

Qualitätssicherung und -verbesserungen
Seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen haben die Kursanbieter und die Ausbildungsstätten für Moderierende in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherung in einem rollenden Verfahren und im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen die Zweiphasenausbildung weiter entwickelt.

Moderationskompetenz
Als die ersten Zwischenergebnisse der Evaluation durch die bfu Probleme bei der Qualität der Moderation der WAB-Kurse erkennen liessen, setzte die Kommission Qualitätssicherung der asa am 11.5.2011 eine Arbeitsgruppe Moderationskompetenz ein und beauftragte diese mit der Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen. In einem ersten Arbeitsschritt wurde in Ergänzung zu den Untersuchungen der bfu mit einer weiteren Erhebung die Sicht der Kursveranstalter eingeholt (qualitative Interviews mit offenen Fragen).


Verbesserungsmöglichkeiten

Als wichtigste Erkenntnisse der zusätzlichen Erhebungen kann festgehalten werden: Der Erfolg der WAB-Kurse hängt wesentlich von den Moderierenden ab. Die Auswahlkriterien bei der Rekrutierung neuer Moderierender sind eingeschränkt (insbesondere auf Fahrlehrer). Es gibt ein grosses Verbesserungspotenzial bei der Aus- und Weiterbildung der Moderierenden.

Verbesserung der Moderationskompetenz
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluationen und der Erkenntnisse aus der Praxis entstanden inhaltliche Vorgaben für die Weiterbildung der Moderierenden (Themenkatalog). Die bisher auf die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben eingestellte Qualitätssicherung wurde zudem auf methodische und inhaltliche Aspekte ausgeweitet. Die Audits der Kurse wurden bereits angepasst.

Die Arbeitsgruppe unterbreitete eine ganze Reihe weiterer Vorschläge zur Verbesserung der Moderationskompetenz, deren Umsetzung auf Grund der Motion der aktuellen Diskussionen im Parlament zurückgestellt wurden.