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Information Covid-19 vom 24.02.2021
Mit dem Beschluss des Bundesrates zur Verschärfung der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 13. Januar 2021 gibt es keine Hinweise auf Änderungen zu den geltenden Regelungen betreffend die Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen, Kursen und Prüfungen im Strassenverkehr. Weitere Informationen finden Sie hier.Kursveranstalter
Anforderungen an die Anbieter von Weiterbildungskursen.
Moderatoren
Alle Infos für Moderatorinnen und Moderatoren von Weiterausbildungskursen.
FAQ
Zur Sammlung mit Fragen und Antworten zum Thema.
Qualitätssicherung
Für die Überwachung des Vollzugs der gesetzlichen Vorschriften sind die Kantone verantwortlich. Diese haben sie der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) übertragen. Dazu gehören insbesondere die Beaufsichtigung der Durchführung von Weiterausbildungskursen, der sozialpädagogische Eignungstest für angehende WAB-Moderatorinnen und WAB-Moderatoren, die Prüfungsaufsicht sowie die Überwachung von Kursveranstaltern und Ausbildungsstätten.